Initiative zur Früherkennung von Sehstörungen und Erkrankungen der Kinderaugen

Liebe Eltern,

etwa 80 % all unserer Informationen werden über die Augen aufgenommen. Daran können Sie ermessen, wie wichtig die Sehleistung und die Entwicklung des Sehvermögens für Ihr Kind ist. Diese läuft leider nicht immer normal ab, sondern kann teilweise gestört sein. Durch genaues Beobachten Ihrer Kinder können Sie dazu beitragen, dass Sehstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, weil dann die Behandlung die besten Erfolge bringt. Sprechen Sie bei den unten aufgeführten Besonderheiten mit Ihrem Kinderarzt.

Kinder sollen zu einer augenärztlich-orthoptischen Untersuchung …

sofort

bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken, oder, falls Sie sich einer Sache nicht sicher sind.

mit 6 bis 12 Monaten

bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.

mit 24 bis 36 Monaten

alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielen
Merke: Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt. Nach der Entwicklung eines eines normalen beidäugigen Sehens kann in den Folgejahren noch ein gut behandelbares plötzliches Innenschielen (normosensorisches Spätschielen) auftreten.

Eine Überweisung in eine Augenarztpraxis, in der auch schon kleine Kinder augenärztlich-orthoptisch untersucht werden, kann Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augen- und Sehfehlern bringen.

Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V. (BVKJD)
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)